Die Sanierung in der Insolvenz bietet Chancen zur Rettung von Unternehmen oder Unternehmensteilen.

Ist die Insolvenz zur Fortführung eines Unternehmen unvermeidbar, bietet die neue Insolvenzordnung erweiterte Handlungsspielräume und eröffnet neue Perspektiven, um das Unternehmen überlebensfähig aus der Insolvenz zu führen. So kann z.B. in geeigneten Situationen eine Eigenverwaltung sehr sinnvoll sein.

Eine solche betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Sanierung ist komplex und erfordert neben einer langjährigen Erfahrung, ein kompetentes, interdisziplinäres Projektteam. In enger Kooperation mit erfahrenen Wirtschaftsjuristen, Insolvenzverwaltern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern erarbeiten wir für solche Situationen entsprechende Massnahmenpakete.

Besonders wichtig ist dabei, dass kompetent und schnell eine erste Grobanalyse erstellt wird, die die Fortführungsmöglichkeiten skizziert und allen Beteiligten eine zügige Entscheidungsfindung über die grundsätzlichen Szenarien ermöglicht.

Folgende Szenarien sind typischerweise möglich:

     - Unternehmensfortführung mit Konzentration auf profitable Geschäftsbereiche
     - Unternehmensfortführung mit Teilabwicklung
     - Unternehmensabwicklung
     - Verkauf
     - Verschmelzung