Die Sanierung in der Insolvenz bietet Chancen zur Rettung von Unternehmen
oder Unternehmensteilen.
Ist die Insolvenz zur Fortführung eines
Unternehmen unvermeidbar, bietet die neue Insolvenzordnung erweiterte
Handlungsspielräume und eröffnet neue Perspektiven, um
das Unternehmen überlebensfähig aus der Insolvenz zu führen.
So kann z.B. in geeigneten Situationen eine Eigenverwaltung sehr
sinnvoll sein.
Eine solche betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche
Sanierung ist komplex und erfordert neben einer langjährigen
Erfahrung, ein kompetentes, interdisziplinäres Projektteam.
In enger Kooperation mit erfahrenen Wirtschaftsjuristen, Insolvenzverwaltern,
Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern erarbeiten wir für
solche Situationen entsprechende Massnahmenpakete.
Besonders wichtig ist
dabei, dass kompetent und schnell eine erste Grobanalyse erstellt
wird, die die Fortführungsmöglichkeiten skizziert und
allen Beteiligten eine zügige Entscheidungsfindung über
die grundsätzlichen Szenarien ermöglicht.
Folgende Szenarien sind typischerweise möglich:
- Unternehmensfortführung
mit Konzentration auf profitable Geschäftsbereiche
- Unternehmensfortführung mit
Teilabwicklung
- Unternehmensabwicklung
- Verkauf
- Verschmelzung
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